Dr. Patrick Baronikians
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Dr. Patrick Baronikians
Patrick ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in allen Bereichen des Kennzeichenrechts (Marken, geschäftliche Bezeichnungen, Werktitel, Domains) national und international tätig. Insbesondere durch mehrere Verfahren vor dem EuGH (beispielsweise „Barbara Becker“, „Fack Ju Göhte“) konnte er an der Rechtsentwicklung im Markenrecht mitwirken. Zu seiner Expertise gehören auch die Beratung und die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fragen des Wettbewerbs-, Urheber- und Patentrechts.
Nach dem Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München arbeitete er zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb und promovierte bei Prof. Schricker. Als Rechtsanwalt wurde er 1997 zugelassen und ist seitdem ausschließlich im IP-Bereich tätig, seit 2007 als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Nach Tätigkeiten in verschiedenen namhaften Kanzleien war Patrick Baronikians 16 Jahre lang als Partner in einer großen Patent- und Rechtsanwaltskanzlei und zuletzt in einer IP-Boutique.
Er ist Mitglied bei GRUR und INTA.
Auszeichnungen
In internationalen Rankings wird Patrick regelmäßig empfohlen:
F.A.Z. INSTITUT zeichnet Patrick als TOP ANWALT 2026 aus.
IP STARS (Managing IP) zeichnet Patrick 2025 als Trademark Star aus.
WTR 1000 listet Patrick 2025 unter den World’s Leading Trademark Professionals.
Leaders League empfiehlt Patrick seit 2023 jährlich im Bereich Markenanmeldung und Markenstreitigkeiten.
IP Stars (Managing IP) zeichnet Patrick 2023 und 2024 als Notable Practitioner aus.
Who’s Who Legal (Lexology) empfiehlt Patrick seit 2022 in den Bereichen IP – Copyright.
World Trademark Review:
“Patrick is a superb litigator in Germany. He has extensive experience, addresses issues directly and offers his services at an affordable price.”
Veröffentlichungen
Patrick veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, unter anderem:
„Zum Nachweis der Verkehrsdurchsetzung“ in GRUR-Prax 2025, 495.
„Enge Auslegung des Begriffs „Mitbewerber““, Besprechung des EuGH-Urteils HUK-Coburg ./. Check24 in GRUR-Prax 2025, 367.
„Verletzung der abstrakten Farbmarke „Zinkgelb“ für Hochdruckreiniger“ in GRUR-Prax 2025, 74.
„Wir sind Papst – Urheberrechtlicher Schutz für einen Drei-Wort-Satz“ in GRUR-Prax 2024, 822.
„Omen und Amen? Grundsatzentscheidung des BGH zum Inhaber des Werktitels und über die Übertragbarkeit von Werktiteln“ in MarkenR 2019, 233.
„Der Schutz des Werktitels“, Monografie, Carl Heymanns Verlag, 2. Auflage, 2015.
„Mondfinsternis im Elfenland – Wider die Kriminalisierung des Kennzeichenrechts“ in K&R 2009, 376.
„Buchstabenkombinationen als Unternehmenskennzeichen – Anmerkungen zu und im Zusammenhang mit BGH DB Immobilienfonds“ in GRUR 2001, 795.
„Eilverfahren und Verjährung“ in WRP 2001, 121.
„Kopienversand durch Bibliotheken – rechtliche Beurteilung und Vorschläge zur Regelung“ in ZUM 1999, 126.
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Sitz: München
Amtsgericht PR 2484
